Sachkundenachweis für Hundehalter

In Niedersachsen ist seit dem 1. Juli 2013 das niedersächsische Hundegesetz in Kraft.

Das Gesetz legt fest das jeder Hundehalter:

  • Seinen Hund mit einem Chip kennzeichnen lässt
  • Eine Haftpflichtversicherung für sein Tier abschließt
  • Seinen Hund beim zentralen Register anmeldet
  • Einen Sachkundenachweis erwirbt sofern er seinen Hund nach dem 1. Juli 2011 angeschafft, und in den letzten 10 Jahren davor nicht mindestens 2 Jahre lang durchgehend einen Hund gehalten hat.

Mit dem ablegen der Prüfung soll sichergestellt werden das der Hundehalter seinen Hund einschätzen kann, gefährliche Situationen erkennt und in der Lage ist Gefahren vorzubeugen.

Die Prüfung besteht aus einem praktischen, sowie einem theoretischem Teil.

 

Als behördlich zertifizierte Hundetrainerin bin ich berechtigt die theoretische sowie die praktische Prüfung abzunehmen. 

Eine besondere Vorbereitung hierfür ist nicht zwingend erforderlich, macht aber im Einzelfall Sinn.

Zur Vorbereitung eignen sich die Kurse "Fit fürs Leben", "Basiskurs"oder natürlich das Einzeltraining. 

Die Eintragung in das zentrale Register kann online erfolgen auf der Seite: www.hunderegister-nds.de

 

 

 

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